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   LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,31257
LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER (https://dejure.org/2019,31257)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER (https://dejure.org/2019,31257)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. August 2019 - L 16 AS 450/19 B ER (https://dejure.org/2019,31257)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 138/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19
    Der Ausschlusstatbestand, ein Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitsuche, liegt nicht vor, weil die Antragstellerin ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht als Familienangehörige gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU hat (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 138/11 R, Juris Rn. 19 ff.).

    Die Freizügigkeitsberechtigung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG blieb ihm gleichwohl aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG erhalten, wobei der Senat der Auffassung zuneigt, dass es bei einem (Familien-) Nachzug bereits im August 2015 auf den Fortbestand des Freizügigkeitsrechts gemäß § 2 Abs. 3 FreizügG gar nicht mehr ankommt (so wohl auch BSG, Urteil vom 25.01.2012, B 14 AS 138/11 R, Juris Rn. 22), diese Frage aber im Rahmen dieses Eilverfahrens dahingestellt sein lässt, weil der Anordnungsanspruch davon nicht entscheidend abhängt.

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19
    Dennoch ist von Erwerbsfähigkeit im Sinn des § 7 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 SGB II auszugehen, weil gemäß § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II die Erwerbsfähigkeit von Antragstellern als Voraussetzung eines Anspruchs nach dem SGB II unterstellt wird, solange -wie hierim Verhältnis zum Sozialhilfeträger eine entsprechende Klärung nicht erfolgt ist (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014, B 4 AS 26/13 R, Juris Rn. 49).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung haben sich an dem Rechtsschutzziel zu orientieren, das mit dem jeweiligen Rechtsschutzbegehren verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03, und Nichtannahmebeschluss vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12).
  • LSG Bayern, 20.06.2016 - L 16 AS 284/16

    Leistungsbezug in Abhängigkeit vom Aufenthaltsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19
    Der Senat hat zwar bereits entschieden, dass die Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft zeitlichen Grenzen unterliegt und nur bis zu zwei Jahren nach Beendigung der Tätigkeit, die die Arbeitnehmereigenschaft vermittelt, fortbestehen kann (vgl. Beschluss vom 20.06.2016, L 16 AS 284/16 B ER, Juris Rn. 27).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung haben sich an dem Rechtsschutzziel zu orientieren, das mit dem jeweiligen Rechtsschutzbegehren verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03, und Nichtannahmebeschluss vom 06.08.2014, 1 BvR 1453/12).
  • BVerwG, 20.10.1993 - 11 C 1.93

    Aufenthaltsrecht - Freizügigkeit des Verwandten - Mittel zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19
    Dazu gehört eine fortgesetzte regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1993, 11 C 1/93, Juris Rn. 13 m.w.N.; ebenso Nr. 3.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift -AVVzum FreizügG/EU vom 03.02.2016).
  • LSG Bayern, 19.03.2013 - L 16 AS 61/13

    Einstweilige Anordnung, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2019 - L 16 AS 450/19
    Der Anordnungsgrund erstreckt sich auf die anteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II. Ein diesbezüglicher Anordnungsgrund besteht nicht erst nach Erhebung einer Räumungsklage durch den Vermieter (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 19.03.2013, L 16 AS 61/13 B ER, Juris Rn. 30; Beschluss vom 29.05.2013, L 16 AS 280/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Dazu gehört eine fortgesetzte, regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhalts regelmäßig zu decken (so BayLSG, Beschl. v. 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 20.10.1993 - 11 C 1/93 -, juris Rn. 13).

    Vielmehr sei ausschließlich auf den Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland oder ggf. der Antragstellung beim Leistungsträger abzustellen und würde bereits die Überlassung einer kostenfreien Unterkunft eine Unterhaltsgewährung darstellen (so BayLSG, Beschl. v. 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER -, juris Rn. 33).

  • LSG Hamburg, 13.01.2022 - L 4 AS 218/19

    Anspruch des von Leistungen der Grundsicherung ausgeschlossenen Unionsbürgers auf

    Die Unterhaltsgewährung im Herkunftsstaat muss sich als fortgesetzte, regelmäßige Unterstützung in einem Umfang, der es ermöglicht, zumindest einen Teil des Lebensunterhaltes regelmäßig zu decken, darstellen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 6.8.2019 - L 16 AS 450/19 B ER; siehe auch 3.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom 18.2.2016).
  • SG Landshut, 09.03.2021 - S 7 AS 106/21

    Corona: Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung haben sich an dem Rechtsschutzziel zu orientieren, das mit dem jeweiligen Rechtsschutzbegehren verfolgt wird (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER -, Rn. 25, juris).
  • SG Landshut, 05.03.2021 - S 7 AS 75/21

    Keine Eilbedürftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bei

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung haben sich an dem Rechtsschutzziel zu orientieren, das mit dem jeweiligen Rechtsschutzbegehren verfolgt wird (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.08.2019 - L 16 AS 450/19 B ER -, Rn. 25, juris).
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